| Unter der Bezeichnung
“Fürsorgekasse des Christlichen Verkehrspersonals”
besteht eine Versicherung für sämtliche Mitglieder.
Die Fürsorgekasse ist der “Fédération
Nationale de la Mutualité Luxembourgeoise" angeschlossen und berechtigt zur Aufnahme in
die Caisse Médico-Chirurgicale du Grand-Duché
de Luxembourg.
Jedes weniger als 60 Jahre alte Mitglied kann ausserdem der
“Vita” (Caisse de Prévoyance Mutuelle de
la Confédération Chrétienne Luxembourgeoise
du Travail) beitreten.
Die Generalversammlung der FCPT-Fürsorgekasse vom 25.
November 2000 beschloss innerhalb der Kasse einen Fonds für
Gesundheitsausgaben zu schaffen.
Der Fonds gewährt seine Leistungen
in folgenden Fällen:
• Wenn bei längerem Krankenhausaufenthalt die Krankenkasse
mit der Begleichung der Aufenthaltskosten aufhört, ohne
dass es sich jedoch um einen “Pflegefall” im Sinne
der gesetzlichen Bestimmungen handelt, übernimmt der
Fonds den Tagessatz.
• Bei längeren und kostspieligeren Krankheiten
übernimmt der Fonds die Behandlungskosten, unabhängig
davon ob die Behandlung ambulant oder stationär, ob im
In- oder Ausland, geleistet wurde, und zwar nach Abzug der
Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse und durch
die CMCM. Berücksichtigt werden alle Rechnungen von Ärzten,
Krankenhäusern oder Apotheken.
• Ungedeckte Arzneikosten, auch solche die von der Krankenkasse
nicht rückerstattet werden, aber sofern die Arzneien
vom Arzt verschrieben worden sind, werden vom Fonds übernommen.
Recht auf die Leistungen des Fonds
haben:
• Das wirkliche Mitglied der Gesellschaft ;
• Dessen Mutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin,
Schwiegertochter oder dessen grossjährige Tochter, wenn
diese seinen Haushalt führen, und für deren Unterhalt
er aufkommt, wenn sein Ehepartner den gemeinsamen Haushalt
nicht mehr führt oder führen kann, oder wenn er
ledig ist ;
• Dessen Kinder die jünger als 18 Jahre sind, ob
es die eigenen sind, die Adoptivkinder oder die Kinder des
anderen Ehepartners, die zu seinen Lasten sind ;
• Die überlebenden Kinder des Mitgliedes. Wenn
die Kinder im In- oder Ausland studieren, wird die Altersgrenze
entsprechend den Bestimmungen der Krankenkassen festgesetzt.
Keine Altersgrenze besteht für psychisch oder physisch
behinderte Kinder ;
Um in den Genuss der Leistungen des Fonds zu kommen, muss
das Mitglied bis zum 21. März eines Jahres alle Belege
einsenden insofern sie im jeweilig vorherigen Jahr ausgestellt
wurden. Als Belege zählen die von der Krankenkasse ausgestellten
Rückerstattungsabrechnungen, sowie die beglichenen Rechnungen
der Apotheker oder anderer Gesundheitsleistungserbringer.
Alle Belege, die nach dem 31. März eingeschickt
werden, können erst im folgenden Jahr, nach den dann
geltenden Bestimmungen berücksichtigt werden.
Der Fonds übernimmt, unter Beachtung des folgenden Absatzes,
die ungedeckten Gesundheitsausgaben, welche durch die im vorigen
Artikel aufgeführten Belege eingebracht werden, insofern
sie jedoch einen Freibetrag von 70 €, Index 100 (zu berechnen
am 31. Dezember des geltenden Jahres) übersteigen.
Ausgenommen von einer Übernahme durch den Fonds sind
folgende Ausgaben:
• Die Mehrkosten bei einem Krankenhausaufenthalt in
der ersten Klasse
• Die Kosten für Brillenfassungen (die Gläser
werden voll angerechnet)
• Die Kosten für Edelmetalle und Email bei Zahnersatz,
sowie für Mehrausgaben, die durch Vernachlässigung
der regelmässigen Zahnarztbesuche erstehen (Nichtbeachtung
der Präventivmedizin)
• Die Kosten des Krankenhausaufenthalts bei Pflegefällen
(insofern sie von der Krankenkasse als solche anerkannt werden)
• Die Kosten für von der Krankenkasse nicht genehmigte
Kurzaufenthalte; für genehmigte Kuraufenthalte werden
die Hotelkosten nicht übernommen
• Der Höchstbetrag der jährlich vom Fonds
ausgezahlt wirs, ist auf 9920 € festgesetzt
• Daraus erfolgt, dass wenn die Ansprüche aller
Mitglieder in einem Jahr diesen Betrag übersteigen, wird
der Restbetrag, laut Artikel 4, Absatz 1, dieser Verordnung,
zu Lasten des Mitgliedes, im prozentualen Verhältnis
zum im obigen Absatz vorgesehenen Höchstbetrag gekürzt.
• Dieser Betrag wird für alle Mitglieder einmal
im Jahr von Fonds überwiesen. Das Datum dieser Überweisung
wird im “Transport” veröffentlicht.
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